Die Bundesnetzagentur hat seit Mitte Mai die Aufsicht über Plattformen in Deutschland übernommen, im Rahmen des Inkrafttretens des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG). Das Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass Online-Dienste den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union einhalten. Dazu wurde ein unabhängiger Digital Services Coordinator (DSC) bei der Regulierungsbehörde eingesetzt, der für die Überwachung verantwortlich ist.
Allerdings hat der Digital Services Coordinator (DSC) vorerst Zurückhaltung in Bezug auf seine Aufgaben gezeigt. Klaus Müller, der Präsident der Netzagentur, äußerte sich dazu während der Digitalkonferenz re:publica in Berlin. Er betonte, dass im Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG) 99 Stellen für die Umsetzung vorgesehen sind. Entscheidend sei jedoch, was im Haushaltsgesetz festgelegt ist. Für das Jahr 2024 wurden lediglich Genehmigungen für 15 Positionen erhalten.
Zusätzlich erwarten die bewerbenden Anzeigengeber (trusted flaggers), dass die zuständigen Behörden ihre Anliegen ernst nehmen. Auch diese Angelegenheit wird der Digital Services Coordinator (DSC) im Auge behalten. Müller lobte zudem die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA), mit dem der lokale Koordinator für Digitale Dienste ebenfalls kooperiert. Er bezeichnete das BKA als einen besonderen Partner.
Die Übernahme der Aufsicht über Plattformen in Deutschland durch die Bundesnetzagentur und die Einführung des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG) zeigen, dass die Regierung Maßnahmen ergreift, um die Regulierung von Online-Diensten zu stärken und die Einhaltung europäischer Vorgaben sicherzustellen. Der Digital Services Coordinator (DSC) spielt dabei eine wichtige Rolle, um die Umsetzung dieser Maßnahmen zu überwachen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren entwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf die Plattformen und die Nutzer haben wird.
Schlagwörter: Klaus Müller + DDG + Deutschland
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