Deutschland weiterhin abgehängt: Internetversorgung für nicht verbundene Haushalte bleibt problematisch

Deutschland hinkt bei der Versorgung nicht mit dem Internet verbundener Haushalte weiterhin hinterher. Die Bundesnetzagentur hatte eigentlich bis spätestens Anfang März 2023 die ersten Anbieter dazu verpflichten müssen, diesen Haushalten eine Mindestversorgung auf Basis des seit Anfang Juni 2022 geltenden Rechts auf schnelles Internet anzubieten. Allerdings war bereits im März 2023 bekannt, dass in mindestens zwölf Fällen kein Telekommunikationsunternehmen in der Lage war, einen geeigneten Internetanschluss bereitzustellen.

Erst mit einer Verzögerung von einem Jahr wurde im März 2024 ein Internetanbieter von den Regulierungsbehörden dazu verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor. Die Abgeordneten warfen der Regierung vor, das Recht auf schnelles Internet nicht umgesetzt zu haben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) widerspricht dieser Aussage, nennt jedoch keine weiteren Details.

Laut einem Bericht von Netzpolitik handelt es sich bei dem betroffenen Haushalt um ein Areal in Mittelstenahe bei Cuxhaven in Niedersachsen. Weder die Telekom noch EWE, die beide den Ausbau in der Region vorangetrieben haben, wurden zur Bereitstellung einer Mindestversorgung verpflichtet. Stattdessen wurde der Satellitenanbieter Starlink beauftragt.

Die Bundesnetzagentur erhielt zwischen Juni 2022 und Februar 2024 insgesamt 5581 Anfragen über eine potenzielle Unterversorgung. Die meisten Beschwerden kamen dabei sowohl aus Niedersachsen als auch aus Bayern. Seit Juni 2022 stellte der Regulierer in insgesamt 29 Fällen eine unzureichende Versorgung fest, die etwa 46 Standorte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern betrifft. Davon entfallen 16 Entscheidungen auf Bayern, vor allem betroffen sind Altbauten. In Niedersachsen wurden elf Feststellungen getroffen, während jeweils eine Feststellung Nordrhein-Westfalen und Hamburg betraf. Mit Ausnahme eines Falls handelt es sich dabei um neu errichtete Gebäude.

In der Zwischenzeit wurden 13 Erklärungen über Unterversorgung aufgehoben, da die Voraussetzungen für eine formale Verpflichtungsentscheidung nicht mehr gegeben waren. In diesen Fällen wurden vorübergehend Versorgungsmöglichkeiten über Mobilfunk oder Festnetz geschaffen oder werden in naher Zukunft gewährleistet.

Ursprünglich ging die Bundesnetzagentur von bis zu 330.000 Haushalten aus, die von einer möglichen Unterversorgung betroffen sein könnten. Das BMDV geht nun jedoch davon aus, dass diese Zahl aufgrund von Verbesserungen im Festnetz gesunken ist. Zudem wurden Versorgungsmöglichkeiten über Satelliten- und Mobilfunk bei der ersten Sondierung nicht berücksichtigt.

Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat Mitte 2022 versprochen, dass sie bis Mitte 2023 die mit dem Rechtsanspruch verbundene Mindestbandbreite im Download von derzeit 10 MBit/s auf mindestens 15 MBit/s erhöhen werde. Auch die Mindestbandbreite im Upload sollte angehoben werden. Die aktuelle Geschwindigkeit beträgt derzeit 1,7 MBit/s. Dieses Versprechen hat die Regierung bisher nicht erfüllt. Das BMDV argumentiert, dass eine Überarbeitung der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) erst nach einer Evaluierung eingeleitet werden kann. Nachdem mehrere Gutachten eingeholt wurden, ist die Evaluierung nun weit fortgeschritten.

Schlagwörter: Niedersachsen + BMDV + Bayern

Wie bewerten Sie den Schreibstil des Artikels?
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars
  • 30. Mai 2024