Das US-Unternehmen Meta, das hinter Plattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp steht, plant die Erweiterung seines KI-Angebots. In einer E-Mail an die Nutzer kündigte das Unternehmen an, seine KI-Modelle und -Technologien weiterentwickeln zu wollen. Diese Ankündigung hat jedoch bei Datenschutzaktivisten für Unruhe gesorgt.
Die europäische Datenschutzorganisation Noyb hat Meta aufgefordert, die Erlaubnis der Benutzer einzuholen, bevor das Unternehmen europäische Nutzerdaten für das Training von KI-Modellen verwendet. Noyb hat Beschwerden in elf europäischen Ländern eingereicht und fordert die Behörden auf, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Nutzung zu stoppen. Die Datenschutzaktivisten sind besorgt über den Missbrauch persönlicher Daten und fordern mehr Schutz für die Privatsphäre der Nutzer.
In der E-Mail an die Nutzer erklärt Meta, dass der Begriff „KI“ alle Funktionen und Erfahrungen umfasst, die auf generativer KI basieren. Dazu gehören Meta AI und AI Creative Tools sowie die zugrunde liegenden Modelle. Meta beabsichtigt, diese Technologie weiter auszubauen und hat daher seine Datenschutzrichtlinie aktualisiert. In der E-Mail wird den Nutzern auch die Möglichkeit gegeben, Widerspruch einzulegen.
Noyb hat die Benachrichtigungsemail von Meta genauer untersucht und festgestellt, dass das Unternehmen beabsichtigt, persönliche Beiträge, private Bilder und seit 2007 gesammelte Daten aus dem Online-Tracking für eine ungenannte KI-Technologie zu nutzen. Diese Technologie hat die Fähigkeit, Informationen aus verschiedenen Quellen zu erfassen und möglicherweise mit unbekannten Dritten zu teilen. Noyb kritisiert, dass Meta keine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholt und stattdessen ein berechtigtes Interesse geltend macht, das über dem Recht auf Datenschutz steht. Darüber hinaus plant Meta, zusätzliche Informationen von Dritten zu sammeln und Daten aus anderen Onlinequellen zu extrahieren. Der Schutz der Kommunikation mit Unternehmen ist nicht gewährleistet.
Es ist unklar, zu welchem konkreten Zweck Meta die KI-Technologie einsetzen möchte, was den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) widerspricht. Die Datenschutzrichtlinie von Meta erlaubt theoretisch jeden beliebigen Verwendungszweck. Noyb betont die besorgniserregende Tatsache, dass es um die persönlichen Daten von rund 4 Milliarden Menschen geht.
Die von Meta angebotene Möglichkeit des Widerspruchs (Opt-out) wird von Datenschutzaktivisten als unzureichend bezeichnet. Es ist extrem schwierig, Widerspruch einzulegen, da Meta persönliche Gründe für den Widerspruch verlangt. Eine technische Untersuchung der Opt-out-Links hat ergeben, dass Meta eine Anmeldung erfordert, um eine ansonsten öffentliche Seite einzusehen.
Die Forderungen von Noyb sind klar: Meta muss die Zustimmung der Nutzer einholen, bevor es deren Daten für das Training von KI-Modellen verwendet. Darüber hinaus sollten die Datenschutzrichtlinien von Meta den Anforderungen der DSGVO entsprechen und den Schutz der Privatsphäre der Nutzer gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden auf die Beschwerde von Noyb reagieren werden und welche Konsequenzen dies für Meta haben wird. Datenschutzaktivisten werden den Fall weiterhin aufmerksam verfolgen, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre der Nutzer geschützt wird.
Schlagwörter: Meta AI + Noyb + Meta
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