Adobe erhält umfassenden Zugriff auf Online-Konten in den USA – das klingt ja fast wie der Titel eines Hollywood-Blockbusters! Doch keine Sorge, liebe Leserinnen und Leser, wir befinden uns hier nicht in einem Actionfilm, sondern in der Welt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ja, diese lästigen Texte, die wir normalerweise einfach wegklicken, ohne sie zu lesen. Aber manchmal lohnt es sich, genauer hinzuschauen.
Der Softwarehersteller Adobe hat nämlich in den neuesten AGBs für seine Creative Cloud und Document Cloud einen kleinen Satz eingefügt, der große Auswirkungen haben könnte. Bisher hieß es in Abschnitt 2 zum Thema Datenschutz, dass Adobe nur in begrenztem Umfang auf unsere Inhalte zugreifen darf. Klingt fair, oder?
Doch mit der Überarbeitung der AGBs hat sich dieser Satz etwas verändert. Jetzt steht da nämlich, dass Adobe sowohl automatisiert als auch manuell auf unsere Inhalte zugreifen kann, jedoch auch nur in begrenztem Umfang. Moment mal, ist das nicht ein Widerspruch in sich? Ich meine, wie kann etwas gleichzeitig begrenzt und umfassend sein? Das erinnert mich an meine Versuche, beim Buffet „nur eine kleine Portion“ zu nehmen und dann doch mit einem vollen Teller zurückzukommen. Manchmal ist „begrenzt“ eben relativ.
Aber zurück zu Adobe. Es ist wichtig zu wissen, dass wir uns von diesen Zugriffsberechtigungen ausschließen können. Allerdings gibt es da einen kleinen Haken. Einige Tools stehen nur in der Online-Version zur Verfügung. Zum Beispiel werden die Bilder von Lightroom CC in der Cloud gespeichert. Wenn wir also auf diese Funktionen zugreifen wollen, müssen wir Adobe gewisse Zugriffsrechte einräumen. Vielleicht ist das der Preis, den wir für die Bequemlichkeit der Cloud zahlen müssen. Manchmal kann man eben nicht alles haben.
Nun stellt sich die Frage, ob diese Änderungen auch auf die AGBs in anderen Ländern ausgeweitet werden. Das bleibt abzuwarten. Aber eins ist sicher: Wir sollten als Nutzerinnen und Nutzer, besonders in den USA, aufmerksam sein und die neuen Bedingungen sorgfältig prüfen. Und wenn uns der Gedanke an Adobe, das unsere Inhalte „anzeigen oder anhören“ kann, nicht ganz geheuer ist, sollten wir unsere Datenschutzeinstellungen entsprechend anpassen.
Also, liebe Leserinnen und Leser, ziehen wir unsere „Datenschutz-Superhelden“-T-Shirts an und halten wir unsere Online-Konten im Auge. Denn am Ende des Tages wollen wir doch alle nur eines: unsere Privatsphäre schützen und vielleicht ab und zu ein bisschen Spaß mit Photoshop haben, ohne uns beobachtet zu fühlen.
Schlagwörter: Adobe + Cloud + USA
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