Meta, das Unternehmen hinter den sozialen Medien Facebook und Instagram, hat erneut Ärger mit der Europäischen Union (EU) bekommen. Innerhalb von nur zwei Wochen wurde das Unternehmen zum zweiten Mal offiziell wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) angeklagt. Die Europäische Kommission hat in einer vorläufigen Entscheidung festgestellt, dass das von Meta eingeführte Bezahlen-oder-Zustimmen-Werbemodell gegen Artikel 5(2) des DMA verstößt.
Konkret geht es um die Tatsache, dass den Nutzern keine dritte Option angeboten wird, die weniger Daten für Werbung verwendet, aber dennoch kostenlos ist. Stattdessen präsentiert Meta den Nutzern eine binäre Wahl: Entweder sie zahlen eine monatliche Abonnementgebühr, um die werbefreie Version von Facebook und Instagram zu erhalten, oder sie stimmen der werbegestützten Version zu. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den DMA, der den Nutzern das Recht auf freie Zustimmung zur Kombination ihrer persönlichen Daten gewährt.
Interessanterweise gibt Meta selbst zu, gegen seine eigenen Regeln zu verstoßen, indem es den Nutzern keine kostenlose Version anbietet, die weniger persönliche Daten verwendet, aber dennoch eine gleichwertige personalisierte Werbedienstleistung bietet. Die Europäische Kommission, insbesondere Margrethe Vestager, die für die Wettbewerbspolitik in der EU zuständig ist, äußerte die vorläufige Ansicht, dass das Werbemodell von Meta nicht mit dem DMA übereinstimmt.
Der DMA ist ein Gesetz der EU, das darauf abzielt, die Marktstellung von Big-Tech-Unternehmen zu regulieren. Es gibt Hinweise darauf, dass Facebook und Instagram in Zukunft ein kostenpflichtiges Abonnement ohne Werbung einführen könnten, um den Anforderungen des DMA zu entsprechen.
Die Europäische Kommission hat den betreffenden Teil des DMA, den sie als verletzt ansieht, benannt: Laut Artikel 5(2) des DMA müssen Gatekeeper, also Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht wie Meta, die Zustimmung der Nutzer zur Kombination ihrer persönlichen Daten zwischen verschiedenen Diensten einholen. Falls ein Nutzer diese Zustimmung verweigert, sollte er dennoch Zugang zu einer Alternative haben, die weniger personalisiert ist, aber dennoch gleichwertig.
Ein Sprecher von Meta, Matthew Pollard, betonte in einer E-Mail an The, dass das werbefreie Abonnement den Vorgaben des höchsten Gerichts in Europa und dem DMA entspricht. Das Unternehmen ist zuversichtlich, dass ein weiterer konstruktiver Dialog mit der Europäischen Kommission zur Beendigung der laufenden Untersuchung führen wird.
Die Europäische Kommission hat Meta über die Anklagen informiert und dem Unternehmen die Gelegenheit gegeben, auf ihre Feststellungen zu reagieren. Sollte Meta letztendlich als Verstoß gegen den DMA festgestellt werden, könnte die EU dem Unternehmen eine Geldstrafe von bis zu 10 Prozent seines weltweiten Gesamtumsatzes auferlegen. Basierend auf den Ergebnissen für 2023 könnte dies bis zu 13,4 Milliarden Euro betragen. Bei weiteren Verstößen gegen den DMA kann die Strafe auf bis zu 20 Prozent erhöht werden.
Meta ist das zweite Unternehmen, das seit dem Inkrafttreten des DMA im März 2024 mit einer Anklage konfrontiert wurde. Letzte Woche kam die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass die Steuerungsrichtlinien von Apple im App Store nicht genügend Wettbewerb ermöglichen.
Schlagwörter: DMA + Meta-Sprecher Matthew Pollard + EU
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