Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Thema, das immer wieder für Aufsehen und Diskussionen sorgt. Datenschützer warnen vor den Gefahren für die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger. Nun hat es Portugal erwischt. Die beiden großen Volksparteien, die sozialdemokratische PS und die konservativ-liberale PSD, haben sich zusammen mit anderen politischen Kräften und der Regierung auf einen neuen Gesetzesentwurf geeinigt, der die anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren betrifft. Na, das ist doch eine tolle Nachricht, oder?
Die portugiesische Wochenzeitung Diário de Notícias berichtet, dass Standort- und Verbindungsdaten für satte sechs Monate gespeichert werden sollen. Das ist wirklich überraschend, denn erst im April 2022 erklärte das portugiesische Verfassungsgericht die entscheidenden Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung in einem nationalen Gesetz von 2008 für verfassungswidrig. Doch anstatt diese Entscheidung zu akzeptieren, haben die Politiker einfach beschlossen, ein neues Gesetz zu entwerfen.
Damals kam das Verfassungsgericht zu dem Schluss, dass die pauschale Speicherung aller Verkehrsdaten aller Personen die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung unverhältnismäßig beeinträchtigt. Eine vernünftige Entscheidung, wie ich finde. Aber anstatt sich damit abzufinden, überlegten Regierung und Parlament zunächst, eine freiwillige Aufbewahrung von Vorratsdaten in Betracht zu ziehen. Das war wohl nichts, denn stattdessen wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die das Thema 476 Tage lang diskutierte. 476 Tage! Da hätte man ja schon fast denken können, dass sie wirklich Wert auf eine vernünftige Lösung legen.
Nun, das Ergebnis dieser intensiven Diskussionen ist ein neuer Gesetzesentwurf, der verdächtig ähnlich ist wie der alte. Verbindungs- und Standortdaten sollen ohne konkreten Verdacht für drei Monate gespeichert werden. Und wenn der betroffene Nutzer nicht ausdrücklich widerspricht, wird dieser Zeitraum automatisch um bis zu sechs Monate verlängert. Bei richterlicher Genehmigung kann die Speicherung sogar bis zu einem Jahr verlängert werden. Ach, wie großzügig von ihnen!
Aber Moment mal, es gibt ja auch ein paar kleine Einschränkungen. Die Inhaber der Daten sollen innerhalb von höchstens zehn Tagen benachrichtigt werden, wenn auf ihre Daten zugegriffen wird. Es sei denn, die Staatsanwaltschaft hat Einwände. Na, das beruhigt mich ja!
Experten sind sich jedoch einig, dass dem neuen Gesetzesentwurf das gleiche Schicksal droht wie dem alten. Der Datenschützer Francisco Pereira Coutinho und die Verfassungsrechtlerin Teresa Violante sind überzeugt, dass die Speicherung von Nutzerspuren nur bei schwerer Kriminalität und Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulässig sein könnte. Ach, ihr lieben Politiker, ihr gebt euch wirklich alle Mühe, uns das Leben schwer zu machen, oder?
Immerhin gibt es auch gute Nachrichten aus Deutschland. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Pflicht für Diensteanbieter, Nutzerspuren verdachtsunabhängig über Monate hinweg zu speichern, mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Da kann man ja fast schon ein bisschen aufatmen.
Aber gut, lassen wir uns überraschen, was die Zukunft bringt. Vielleicht taucht das unsterbliche Ungeheuer der Vorratsdatenspeicherung ja bald wieder in einem anderen Land auf. Man kann ja nie wissen. In der Zwischenzeit sollten wir wohl alle unsere Privatsphäre schützen und unsere Daten so gut wie möglich absichern. Wer weiß, wer als nächstes auf die Idee kommt, unsere Nutzerspuren zu speichern. Also, liebe Leser, passt gut auf eure Daten auf und bleibt wachsam!
Schlagwörter: Vorratsdatenspeicherung + Portugal + Verfassungswidrigkeit
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