Deutschland hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 80 Prozent der Versicherten den Zugang zu einer elektronischen Patientenakte (ePA) zu ermöglichen. Diese Pläne wurden während einer Anhörung des Gesundheitsausschusses diskutiert, bei der kritische Fragen zu den Details und Zeitplänen der Umsetzung gestellt wurden. Mehrere Experten betonten dabei, dass unstrukturierte Daten für die behandelnden Ärzte von geringem Nutzen seien. Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer, unterstrich die Notwendigkeit von strukturierten Daten in der ePA.
Ein weiteres Thema, das Reinhardt ansprach, war die geplante Opt-Out-Regelung für die ePA. Diese besagt, dass alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen explizit. Reinhardt unterstützt diesen Ansatz, da er eine hohe Akzeptanz und Verbreitung der ePA ermöglichen würde.
Allerdings gibt es auch Kritik an der granularen Zugriffsverwaltung der ePA. Diese ist teilweise so detailliert gestaltet, dass sie die Übersichtlichkeit und Benutzerfreundlichkeit für die Versicherten gefährdet. Insbesondere für Versicherte mit komplexen chronischen Erkrankungen ist es jedoch wichtig, dass die ePA den behandelnden Ärzten schnell einen umfassenden Überblick ermöglicht.
Die Diskussion über die Einführung der ePA ist also noch nicht abgeschlossen. Es müssen noch einige Fragen geklärt und mögliche Probleme gelöst werden, um einen reibungslosen Start zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung der ePA in den kommenden Jahren voranschreiten wird und ob das Ziel von 80 Prozent erreicht werden kann.
Schlagwörter: Elektronische Patientenakte ePA + Strukturierte Daten + OptOutRegelung
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