Bundestag verabschiedet Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze

Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Das Gesetz tritt ab dem 1. Januar in Kraft und verpflichtet die Bundesländer dazu, eine Wärmeplanung auf ihrem Gebiet umzusetzen. Das Ziel des Gesetzes ist es, bis 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme auf klimaneutrale Weise zu erzeugen. Die Betreiber von bestehenden Wärmenetzen sind verpflichtet, bis 2030 mindestens 30 Prozent und bis 2040 sogar 80 Prozent der Wärmenetze mit erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme zu versorgen. Bei neuen Wärmenetzen soll ein Anteil von 65 Prozent erreicht werden. Das Gesetz ergänzt die kürzlich beschlossene Reform des Gebäudeenergiegesetzes, die im September verabschiedet wurde. Gemäß dieser Reform müssen neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Anforderung von 65 Prozent gilt für Bestandsbauten erst, wenn die Kommunen ihre Wärmeplanungsentwürfe vorgelegt haben. Dies sollte spätestens Mitte 2026 in größeren Kommunen und Mitte 2028 in kleineren Kommunen erfolgen. Das übergeordnete Ziel des Gesetzes ist es, die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme vollständig klimaneutral zu gestalten. Dadurch sollen die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis zum Jahr 2045 erreicht werden.

Schlagwörter: Wärmeplanung + Dekarbonisierung der Wärmenetze + Klimaneutrale Wärme

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  • 17. November 2023