Organspenderegister: Baldige Online-Registrierung geplant

Endlich ist es soweit! Im Jahr 2024 wird das lang ersehnte Organspenderegister online gehen. Damit können wir endlich unsere Entscheidungen bezüglich Organ- und Gewebespende ganz bequem online dokumentieren. Keine mühsame Suche mehr nach dem Organspendeausweis in den Tiefen der Geldbörse!

Momentan befindet sich das Register noch in der Entwicklungsphase, aber das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) versichert uns, dass es bald soweit sein wird. Bis dahin bleibt der gute alte Organspendeausweis aber weiterhin gültig und kann verwendet werden. Immerhin können Krankenhäuser, die Zugriff auf das Register haben, schon jetzt frühzeitig über den Willen des Patienten informiert werden, sobald ein Hirntod eingetreten oder erwartet wird. Das ist doch schon mal ein Anfang!

Allerdings haben bisher nur etwa sechs Prozent der Krankenhäuser den erforderlichen Registrierungs- und Authentifizierungsprozess abgeschlossen. Das BfArM fordert die Krankenhäuser daher dringend auf, ihre Anbindung voranzutreiben, damit nicht alles auf den letzten Drücker passiert. Schließlich wollen wir nicht, dass unsere Daten verschwinden wie ein Organ, das keiner haben möchte.

Um sich im Organspenderegister zu registrieren, benötigt man neben einem Zugangscode auch einen elektronischen Heilberufsausweis und ein Kartenterminal. Klingt kompliziert? Keine Sorge, man gewöhnt sich daran. Und wenn man sich registriert hat, kann man auch noch weitere Personen benennen, die Zugriff auf die Daten haben und selbst berechtigt sind, abzurufen. Das ist doch mal ein Service!

Allerdings geht das Ganze vielen noch nicht schnell genug. Eine nicht-fachspezifische Gruppe hat einen Änderungsantrag zum Digitalgesetz für das Gesundheitswesen eingereicht, um eine verpflichtende Anbindung der Krankenhäuser ans Organspenderegister zu erreichen. Vielleicht wird die Entscheidung für oder gegen eine Organspende in Zukunft also doch nicht mehr so freiwillig sein. Mal sehen, was da noch auf uns zukommt.

Zum Schluss sei noch erwähnt, dass die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg den Bundesrat gebeten haben, einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen. Dieser Entwurf sieht vor, dass die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird. Klingt kompliziert, ist es auch. Aber es soll helfen, die niedrigen Organspendezahlen zu steigern.

Und wie wird man als Organspender eigentlich eindeutig identifiziert? Mit einer pseudonymisierten Krankenversichertennummer natürlich! Damit kann die Erklärung der erklärenden Person eindeutig zugeordnet werden. Klingt kompliziert, ist es auch. Aber wir wollen schließlich sicherstellen, dass unser Organ auch wirklich da landet, wo es hin soll.

Also, liebe Leute, lasst uns die Zukunft der Organspende in die eigenen Hände nehmen und uns rechtzeitig registrieren. Denn wer weiß, vielleicht braucht man ja irgendwann ein Ersatzteil für seine eigene “Schrottkarre” und kann froh sein, dass jemand vorher an die Organspende gedacht hat. In diesem Sinne: Mögen unsere Organe immer frisch und gespendet sein!

Schlagwörter: Organspenderegister + Krankenhäuser + Widerspruchslösung

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  • 20. November 2023