EU plant kostenloses Mediationszentrum für geistiges Eigentum

Die Europäische Union plant die Einrichtung eines neuen Mediationszentrums für die außergerichtliche Beilegung von Konflikten im Bereich des geistigen Eigentums. Dieses Zentrum soll Privatpersonen und Unternehmen kostenfreie Dienstleistungen anbieten und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angesiedelt sein. Das EUIPO betont, dass Mediatoren und Beteiligte über eine Internet-Plattform für alternative Streitbeilegung in einer sicheren und vertraulichen Umgebung online kommunizieren können.

Das EUIPO ist für die jährliche Registrierung von über 170.000 Marken und über 100.000 Geschmacksmustern verantwortlich. Durch seine langjährige Tätigkeit in den Beschwerdekammern, die für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Marken- und Geschmacksmusterangelegenheiten zuständig sind, verfügt das Amt über umfangreiche Erfahrungen. In diesen Kammern werden jährlich über 2.600 Streitfälle behandelt, in denen erstinstanzliche Entscheidungen des EUIPO angefochten werden.

Laut João Negrão, dem Exekutivdirektor des EUIPO, nehmen grenzüberschreitende Streitigkeiten zu, da 42 Prozent aller Unionsmarkenanmeldungen von Unternehmen außerhalb der EU stammen. Dies unterstreicht die Bedeutung globaler und kostengünstiger Streitbeilegungsdienste. Das Mediationszentrum stellt einen bedeutenden Fortschritt dar, indem es Privatpersonen und Unternehmen dabei unterstützt, ihre Rechte am geistigen Eigentum zu schützen und teure Gerichtsverfahren zu umgehen. Insbesondere für kleine Unternehmen ist dies von großem Mehrwert, da die Streitbeilegung in grenzüberschreitenden Fällen kostengünstiger wird.

Im Mediationszentrum übernimmt ein Mediator die Leitung des Verfahrens und unterstützt die beteiligten Parteien dabei, eine Lösung zu finden, die freiwillig und für beide Seiten zufriedenstellend ist. Das EUIPO erläutert, dass ein Schlichter den Beteiligten mögliche Lösungen für den Streit vorschlagen kann. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion, Verhandlung und Konkretisierung des Vorschlags in Zusammenarbeit mit den beteiligten Parteien. Die vorgeschlagene Lösung kann von den Parteien jederzeit angenommen oder abgelehnt werden. Falls es zu keiner Einigung kommt, haben die beteiligten Parteien die Möglichkeit, ein Schiedsgutachten anzufordern.

Schlagwörter: Mediationszentrum + außergerichtliche Beilegung + geistiges Eigentum

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  • 23. November 2023