Bayern plant weiterhin die Einführung einer Recherche- und Analyseplattform namens VeRA für die Polizei. Diese Plattform basiert auf der umstrittenen Software Gotham des US-Unternehmens Palantir. Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, führt das Landeskriminalamt (LKA) seit März Tests mit der Analyse-Software durch, bei denen sogar echte Personendaten verwendet werden. Der Datenschutzbeauftragte Bayerns, Thomas Petri, äußert jedoch Zweifel, ob es eine rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen gibt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte Mitte Februar den bisherigen Einsatz automatisierter Datenanalysen durch die Polizei in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig. Auch in diesen Fällen ging es im Grunde um die Software Gotham.
Laut Petri könnte es theoretisch möglich sein, dass Ermittler im Rahmen des Pilotprojekts tatsächlich Hinweise auf strafbare Handlungen erhalten, wie er dem BR erklärte. In einem solchen Fall würde die Polizei dem sogenannten Legalitätsprinzip unterliegen, das bedeutet, dass sie verpflichtet ist, diesen Straftaten ebenfalls nachzugehen. Dadurch entsteht ein konkretes rechtliches Problem für den Probebetrieb, da es an einer gesetzlichen Grundlage für den allgemeinen Einsatz der Big-Data-Software zur Strafverfolgung fehlt. Aus diesem Grund beabsichtigt der Datenschutzbeauftragte, den Fall nun einer formellen Überprüfung zu unterziehen.
Der Münchner Strafrechtler Mark Zöller ist bereits überzeugt, dass das Vorgehen des bayerischen Innenministeriums und des LKAs juristisch eindeutig rechtswidrig ist. Bereits im Jahr 2022 wurde Palantir vom LKA im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens mit dem Aufbau von VeRA beauftragt. Im geschlossenen Mantelrahmenvertrag haben die Länder und der Bund im Rahmen des Programms Polizei 2020 (P20) eigenständige Abrufberechtigungen. Der Bund hat jedoch beschlossen, nicht auf diese Plattform zu setzen und stattdessen eine eigene übergreifende Variante für Sicherheitsbehörden zu entwickeln. Er verlässt sich auf seine eigenen Fähigkeiten im digitalen Bereich.
Nach Angaben des Innenressorts Bayerns wurden bereits etwa 13,4 Millionen Euro für die Palantir-Software aufgewendet. Im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts plant der Landtag nun Änderungen am Polizeiaufgabengesetz (PAG) des Freistaats, um den Einsatz von VeRA durch die Polizei zu ermöglichen. Das Innenministerium hält jedoch eine solche Novelle für den Probelauf nicht für notwendig: Die Datenverarbeitung wird nicht für polizeiliche Zwecke verwendet, sondern dient lediglich der internen Prüfung der Anwendung, wie dem BR mitgeteilt wurde.
Bei den Tests werden Daten aus sechs verschiedenen polizeilichen Ermittlungssystemen verwendet. Zu den enthaltenen Daten gehören umfangreiche Datenbanken wie der Fahndungsbestand Inpol-Land sowie das Programm zur Verarbeitung von Verkehrswidrigkeiten. In getrennten Anträgen fordern die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und AfD, VeRA bundesweit einzuführen und die Entscheidung des Bundesinnenministeriums zu überdenken. Die Software hat sich bereits in der Bekämpfung von Clan-Kriminalität als wirksam erwiesen. Es besteht ein dringender Bedarf nach einer Verbesserung des Informationsaustauschs innerhalb der Polizei. Lediglich das Palantir-Programm konnte bei der Ausschreibung gefunden werden, das den Anforderungen entspricht.
Schlagwörter: Recherche und Analyseplattform + Gotham von Palantir + Verfassungswidrigkeit automatisierter Datenanalysen
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