Deutschland will Spitze in Pharmaforschung – Lauterbachs Medizinforschungsgesetz

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat verkündet, dass er die deutsche Pharmaforschung auf den Spitzenplatz befördern will. Und wie will er das erreichen? Mit der Einführung des schon mehrfach angekündigten Medizinforschungsgesetzes! Lauterbach hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Forschungs- und Wissenschaftsstandort unabhängig von der Pharmaindustrie stärken soll. Dabei sollen das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Digitalgesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) eng verzahnt werden. Klingt kompliziert, aber hey, wir wollen ja weltweit führend sein!

Um seine Pläne in die Tat umzusetzen, hat Lauterbach bereits mit Wirtschaftsminister Habeck sowie Vertretern der pharmazeutischen Industrie und großen Forschungseinrichtungen in Deutschland gesprochen. Deutschland möchte wieder eine führende Rolle in der Pharmaforschung einnehmen und nicht länger hinter Ländern wie Dänemark oder Großbritannien herhinken. Als Beispiel für erfolgreiche Ansiedlungen in der pharmazeutischen Industrie hat Lauterbach das Eli Lilly-Werk in Alzey, Rheinland-Pfalz genannt. Er betonte, dass der Ort der Forschung auch der Ort der Produktion sein sollte. Klingt logisch, oder?

Derzeit hinkt Deutschland sowohl bei der Anzahl der klinischen Studien pro Einwohner als auch bei der Anzahl der Patente im Vergleich zu anderen Ländern hinterher. Mit Gesetzen wie dem Medizinforschungsgesetz soll nun eine zusätzliche jährliche Wertschöpfung von sagenhaften acht Milliarden Euro ermöglicht werden. Das ist viel Geld, da kann man sich bestimmt einiges leisten!

Um an klinischen Studien teilnehmen zu können, sollen die Daten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt werden. Aber Lauterbach will das Ganze beschleunigen und plant die Einführung einer zentralen Stelle, sodass der Antragsprozess innerhalb von 25 Arbeitstagen abgeschlossen werden kann. Schnell und effizient, das gefällt mir!

Als Vorbild für Investitionsentscheidungen hat Lauterbach das Unternehmen Biontech genannt, das kürzlich eine Milliarde Euro für Großbritannien bereitgestellt hat. Ähnlich wie Großbritannien mit dem National Health Service bereits über eine Datenplattform verfügt, möchte Lauterbach solche Investitionen auch nach Deutschland locken. Da steht er in engem Austausch mit Israel sowie renommierten Institutionen wie der Harvard Universität und dem European Molecular Biology Laboratory. Da stecken einige kluge Köpfe zusammen!

Natürlich wird es bei solchen Vorhaben auch kontroverse Diskussionen und Klagen von Datenschutz- und Verbraucherschützern geben. Aber Lauterbach hofft, dass in der kommenden Woche endgültige Entscheidungen über das GDNG und das DigiG getroffen werden. Daumen drücken!

Einige der geplanten Maßnahmen beinhalten die Aufhebung der Verschlüsselung der Daten in der elektronischen Patientenakte, die Zentralisierung der unzureichend geschützten Daten beim BfArM und die Möglichkeit für Krankenkassen, auf Grundlage der Versichertendaten Empfehlungen auszusprechen. Das klingt nach einem umfangreichen Vorhaben, aber wenn es uns auf den Spitzenplatz bringt, dann ist es das doch wert, oder?

Trotz der Entscheidungen der Länder plant Lauterbach sogar, das Krankenhaustransparenzgesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Da heißt es wohl: keine Zeit verlieren!

Schlagwörter: Medizinforschungsgesetz + Pharmaforschung + Digitalisierung im Gesundheitswesen

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  • 1. Dezember 2023