Trotz des seit 100 Tagen geltenden Digital Services Act (DSA) in der EU haben große Internetkonzerne aus den USA und China immer noch Schwierigkeiten, die neuen rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), die am Montag in Berlin veröffentlicht wurde. Anscheinend setzen Unternehmen wie Amazon, Booking.com, Google Shopping und YouTube immer noch unzulässige Design-Strategien ein, um Verbraucher gezielt zu beeinflussen.
Diese Design-Strategien, auch bekannt als „Dark Patterns“, sind Tricks, mit denen Unternehmen das menschliche Verhalten und die Wahrnehmungsmuster der Verbraucher ausnutzen können. Ab August 2023 dürfen Anbieter von großen Online-Plattformen keine solchen Designtricks mehr verwenden. Aber offensichtlich scheinen einige Unternehmen die bestehenden Gesetze zu missachten oder nur unzureichend umzusetzen.
Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betonte, dass diese Designtricks die Verbraucher manipulieren, verwirren oder täuschen können. Das ist natürlich besorgniserregend. Es ist wichtig, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Online-Plattformen nicht in die Irre geführt werden. Die Studie des vzbv zeigt auch erhebliche Mängel bei der Offenlegung von Werbekriterien auf. Große Online-Plattformen müssen transparent und leicht verständlich darüber informieren, nach welchen Kriterien Werbeanzeigen geschaltet werden. Bisher hat keiner der überprüften Anbieter dieser Verpflichtung entsprochen.
Der vzbv hat sich insbesondere die Werbeeinblendungen auf Instagram (Meta-Konzern), Snapchat, TikTok und Twitter genauer angesehen. Immerhin haben alle Plattformen außer Snapchat die Anzeigeninhalte als Werbung gekennzeichnet und den jeweiligen Werbetreibenden namentlich genannt. Das ist immerhin ein kleiner Fortschritt.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Darstellung des Kleingedruckten. Laut DSA müssen die Anbieter ihre Kontaktinformationen deutlich sichtbar darstellen und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) transparent gestalten. Leider ist der Zugang zu diesen Informationen für Verbraucher oft erschwert. Die AGB sind oft schwer zu finden und enthalten nicht immer alle erforderlichen Angaben. Der vzbv hat die AGB von Booking.com, der Google-Suche sowie den Apps von TikTok und Twitter untersucht. Einige AGB umfassten sogar über 50 DIN-A4-Seiten. Das ist mehr Text als in einer durchschnittlichen Harry-Potter-Folge!
Es bleibt zu hoffen, dass die großen Internetkonzerne in Zukunft besser mit dem DSA umgehen und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher respektieren. Der vzbv wird weiterhin darauf achten, dass die neuen Vorschriften eingehalten werden und Verstöße konsequent geahndet werden. Denn am Ende des Tages ist es wichtig, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt fair behandelt werden. Also liebe Internetkonzerne, legt euch ins Zeug und lasst uns die dunklen Tricks hinter uns lassen!
Schlagwörter: Digital Services Act DSA + Verstoß gegen rechtliche Verpflichtungen + Manipulation von Verbrauchern
Wie bewerten Sie den Schreibstil des Artikels?