Zivilgesellschaftliche Organisation weist auf Schwierigkeiten im Jugendschutz hin

Die zivilgesellschaftliche Organisation Reset.tech hat in einer Untersuchung auf Schwierigkeiten im Bereich Jugendschutz hingewiesen. Die Experten von Reset.tech haben dabei die Moderations- und Filtersysteme, die Verständlichkeit der Nutzungsbedingungen für junge Nutzer sowie die Empfehlungsalgorithmen von Plattformen wie TikTok, X und Instagram überprüft. Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass diese sozialen Netzwerke möglicherweise gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen könnten. Sollte die EU-Kommission dieser Bewertung zustimmen, drohen den Betreibern ernsthafte Sanktionen.

Im Rahmen der Analyse haben die Forscher gemeinsam mit einer Psychologin insgesamt 200 Beiträge mit Bildern und Videos identifiziert, die Essstörungen, Selbstverletzungen oder Suizid verharmlosen oder sogar glorifizieren. Anschließend haben sie die Betreiber der jeweiligen Plattformen über diese jugendgefährdenden Inhalte informiert. Über einen Zeitraum von vier Wochen hinweg haben die Forscher beobachtet, ob die Beiträge gelöscht, mit einer Warnung versehen oder unverändert im Internet verblieben.

Laut den kürzlich veröffentlichten Ergebnissen weist Instagram die höchste Löschrate auf, insbesondere bei Beiträgen, die sich mit Themen wie Suizid und Selbstverstümmelung befassen und Bilder von Wunden oder Narben enthalten. Das Unternehmen, das zum Meta-Konzern gehört, hat 30 Prozent dieser Beiträge entfernt. Bei diesen Inhalten weist X eine Löschquote von 13 Prozent auf, während sie bei TikTok lediglich etwa ein Prozent beträgt. Die Betreiber reagierten in noch geringerem Maße auf Aufnahmen, die Hinweise auf Gewichtsverlust enthielten, wie zum Beispiel hervorstehende Rippen und Rückenknochen, und löschten im Durchschnitt nur jeden zehnten Beitrag. Das Angebot X blieb noch unterhalb dieser Quote, da es deutlich kleiner ist.

Die Untersuchung zeigt auch, dass das automatisierte Empfehlungssystem dazu beiträgt, dass Inhalte aus allen drei Kategorien verbreitet werden. Selbst Hashtags, die mit Suizid und Selbstverletzungen in Verbindung stehen, werden übermäßig stark gefördert. Darüber hinaus sind die Experten der Meinung, dass ein 13-Jähriger zum Zeitpunkt der Anmeldung bei allen drei Plattformen möglicherweise die rechtlichen Aspekte wie die Nutzungsbedingungen oder die Cookie-Hinweise nicht versteht. Einige dieser Informationen sind nur in bestimmten Sprachen verfügbar. Zusätzlich verwenden X und Instagram Designtricks (Dark Patterns), um potenzielle Nutzer dazu zu bewegen, eine Mitgliedschaft abzuschließen.

Reset.tech hat auch die Werbesysteme von Google, TikTok und Meta genauer untersucht, wobei der Fokus auf dem Jugendschutz lag. Dabei wurden verschiedene bedenkliche Praktiken im Zusammenhang mit dem DSA und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgestellt. Zum Beispiel hat TikTok in seinem Anzeigenmanager Pangle die Möglichkeit zur gezielten Ausrichtung auf Minderjährige mithilfe von Altersparametern nicht vollständig entfernt. Bei allen drei Werbeplattformen besteht die Möglichkeit einer direkten Durchführung eines impliziten Targetings basierend auf Gruppen wie „Elternteil“ oder durch Assoziation mit Interessen, beispielsweise bei der Suche nach der Kinder-Zeichentrickserie „Paw Patrol“, über Identitätsanbieter. Benutzerdefinierte Zielgruppen, die aufgrund hochgeladener personenbezogener Daten erstellt werden, ermöglichen eine direkte Ansprache von minderjährigen Nutzern. Bei Google gibt es interne Richtlinien, die eine Unterscheidung zwischen IP-Adressen und anderen identifizierenden Informationen vornehmen.

Reset.tech fordert die Betreiber der Plattformen sowie die EU-Kommission dazu auf, die Jugendschutzmaßnahmen zu verbessern und die Einhaltung des DSA und der DSGVO zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie die Betreiber und die EU-Kommission auf die Ergebnisse der Untersuchung reagieren werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet ist von großer Bedeutung und erfordert effektive Maßnahmen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Schlagwörter: Jugendschutz + Digital Services Act + Verbreitung jugendgefährdender Inhalte

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  • 7. Dezember 2023