Facebook hat mal wieder Ärger am Hals. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat entschieden, dass das soziale Netzwerk dazu verpflichtet ist, nicht nur bestimmte illegale Inhalte zu löschen, sondern auch ähnliche. Das Gericht bestätigte damit die Meinung des Landgerichts Frankfurt am Main.
Hintergrund des ganzen Streits ist ein Fall um die Grünen-Politikerin Renate Künast. Sie ist not amused über Memes, die ein falsches Zitat von ihr enthalten. Das vorherige Urteil wurde von Meta, dem Mutterkonzern von Facebook, angefochten, weshalb das Oberlandesgericht nun das letzte Wort hatte. Unterstützt wurde Künast dabei von der Organisation HateAid, die sich gegen Hass im Netz einsetzt und das Urteil ebenfalls positiv bewertet.
Die Richter haben sich ausführlich damit beschäftigt, wann ein Inhalt als ähnlich genug gilt, um gelöscht zu werden. Wenn zum Beispiel ein falsches Zitat in verschiedenen Bildern oder mit grafischen Elementen verbreitet wird, müssen Facebook bzw. Meta nicht jedes einzelne davon prüfen. Es reicht, wenn sie feststellen, dass der Inhalt des Postings identisch ist.
Meta hatte argumentiert, dass sie technisch nicht in der Lage seien, dies zu tun. Das Gericht hat dem jedoch widersprochen und auf die Möglichkeiten von künstlicher Intelligenz und Bilderkennung hingewiesen.
Das Verfahren dreht sich um ein Bild der Politikerin, das in den sozialen Medien verbreitet wurde und ihr ein angebliches Zitat zuschreibt, das sie nie gesagt hat. Renate Künast geht schon seit Jahren erfolgreich gegen solche falschen Zitate und Beleidigungen im Internet vor, teilweise sogar bis zum Bundesverfassungsgericht.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht endgültig gültig. Laut Renate Künasts Anwalt, Matthias Pilz, würde das Urteil den Betroffenen von Verleumdungen endlich effektiven rechtlichen Schutz bieten. Es sei eine grundlegende Frage des Rechts beantwortet worden: Soziale Medien müssen gegen Rechtsverletzungen vorgehen und diese löschen, sobald sie darüber informiert werden.
Auch Josephine Ballon von HateAid betont, dass die Plattformbetreiber eine größere Verantwortung tragen, um unsere Gesellschaft und Demokratie vor systematischer Desinformation durch Verleumdungskampagnen zu schützen.
Trotzdem gibt es noch ein Fragezeichen in der Sache. Das Landgericht hatte Künast eine Geldentschädigung von 10.000 Euro zugesprochen, das Oberlandesgericht hat diese Forderung jedoch abgelehnt, da die Rechtsfrage damals noch nicht geklärt war. Ob das Urteil des Oberlandesgerichts letztendlich Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Facebook wird sicherlich alle Hebel in Bewegung setzen, um eine solche weitreichende Verpflichtung zu verhindern. Es bleibt spannend.
Schlagwörter: Renate Künast + Meta + HateAid
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