USPTO: Künstliche Intelligenz kann nicht als Erfinder anerkannt werden, aber darf bei Patentierung genutzt werden
Das US-Patent- und Markenamt (USPTO) hat klargestellt, dass künstliche Intelligenz-Systeme nicht als Erfinder in Patentanmeldungen genannt werden können. Die Behörde hat ihre aktuellen Richtlinien veröffentlicht, um öffentliches Feedback einzuholen, nachdem eine Reihe von Hör-Touren stattgefunden hatte.
Obwohl künstliche Intelligenz-Systeme nicht als Erfinder anerkannt werden können, dürfen Menschen KI-Tools während des Patentierungsprozesses nutzen und müssen dies transparent machen. Bei der Beantragung von Patenten müssen die Antragsteller angeben, ob sie im Erfindungsprozess künstliche Intelligenz verwendet haben. Das USPTO fordert alle Antragsteller dazu auf, alle erforderlichen Informationen anzugeben, um eine Entscheidung treffen zu können.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Person, die künstliche Intelligenz verwendet hat, einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption der Erfindung geleistet haben muss, um ein Patent registrieren zu können. Eine Person, die lediglich ein KI-System darum bittet, etwas zu erstellen und es überwacht, wird nicht als Erfinder angesehen. Auch das bloße Vorlegen eines Problems an ein KI-System oder die Anerkennung und Wertschätzung seiner Ergebnisse reicht nicht aus, um ein Patent zu erhalten.
Das USPTO betont, dass ein wesentlicher Beitrag gezeigt werden kann, indem die Person die Anweisungen für das KI-System in Bezug auf ein bestimmtes Problem konstruiert, um eine spezifische Lösung zu erhalten. Es ist auch wichtig zu beachten, dass allein das Überwachen oder Besitzen einer KI, die Dinge erschafft, nicht ausreicht, um ein Patent für sie anzumelden.
Diese Richtlinien des USPTO wurden in der Vergangenheit durch Gerichtsentscheidungen bestätigt. Im Jahr 2020 wurde eine Petition des Forschers Stephen Thaler abgelehnt, der sein von ihm entwickeltes KI-System DABUS als Erfinder in einer Patentanmeldung aufnehmen wollte. Das Patentamt entschied, dass nur natürliche Personen Patente beantragen können. Ein Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung.
Auch in Bezug auf das Urheberrecht wurden ähnliche Entscheidungen getroffen. Ein Bundesgericht entschied, dass KI-Systemen kein Urheberrecht gewährt werden kann. Um den Umgang mit künstlicher Intelligenz in Patent- und Urheberrechtsanträgen besser zu regeln, haben das USPTO und das US-Urheberrechtsamt öffentliche Konsultationen durchgeführt, um neue Richtlinien zu entwickeln.
Schlagwörter: USPTO + KI + Stephen Thaler
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