Mailbox.org: Anfragen von Strafverfolgungsbehörden nehmen besorgniserregend zu

Der Berliner E-Mail-Anbieter Mailbox.org hat in seinem Transparenzbericht für das Jahr 2023 eine besorgniserregende Zunahme von fehlerhaft gestellten Anfragen von Strafverfolgungsbehörden festgestellt. Anscheinend haben die Beamten ihr Anfragen-Formular nicht ordentlich ausgefüllt, denn satte 33,8 Prozent der Anfragen waren nicht korrekt formuliert. Das ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr, in dem nur 55 Anfragen gestellt wurden. Im Jahr 2023 waren es hingegen 133 Anfragen. Das ist fast so, als hätten die Behörden gedacht: “Warum eine Anfrage stellen, wenn man auch drei stellen kann?”

Zum Glück hat Mailbox.org nicht alle fehlerhaften Anfragen akzeptiert. Ganze 45 Anfragen wurden als rechtswidrig eingestuft und abgelehnt. Im Jahr 2022 waren es nur 14 abgelehnte Anfragen, was etwa einem Viertel aller Anfragen entsprach. Das ist ein Anstieg, den man definitiv nicht ignorieren sollte.

Um dem Chaos ein Ende zu setzen, wurde seit Anfang 2023 eine neue Regelung eingeführt. Behörden sind nun verpflichtet, Anfragen über ein spezielles E-Mail-basiertes Übermittlungsverfahren (E-Mail-ESB) oder verschlüsselte Kanäle mittels PGP einzureichen. Die gute alte Methode, Anfragen per Fax oder unverschlüsselter E-Mail zu verschicken, ist nicht mehr erlaubt. Klingt vernünftig, oder?

Aber halt! Laut dem Transparenzbericht haben die Strafverfolgungsbehörden immer noch mehr als 27 Prozent aller Anfragen per unverschlüsselter E-Mail und sechs Prozent per Fax eingereicht. Offensichtlich haben einige Leute die Botschaft nicht erhalten. Das ist in etwa so, als würde man einem Einbrecher sagen: “Hey, bitte benutze die Hintertür, sie ist unverschlossen.”

Das Nicht-Konforme Vorgehen der Behörden war auch der häufigste Grund für die Ablehnung von Anfragen im Jahr 2023. Es scheint, als ob die Beamten immer noch nicht verstanden haben, dass sie die Regeln einhalten müssen. Vielleicht sollten sie eine Nachhilfestunde in E-Mail-Kommunikation nehmen.

Peer Heinlein, der Geschäftsführer von Mailbox.org, erklärte, dass E-Mail-Dienste bereits seit Jahren dazu angehalten sind, nur über sichere Kanäle mit den Behörden zu kommunizieren. Er betonte, dass ein Gleichgewicht zwischen beiden Seiten zum optimalen Schutz der Nutzer beiträgt. Das ist eine vernünftige Einstellung – schließlich wollen wir alle unsere E-Mails sicher und geschützt wissen.

Interessanterweise wurden alle 133 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden gestellt, wobei 130 davon in Deutschland ansässig waren. Zwei Anfragen kamen aus anderen EU-Staaten und eine Anfrage aus einem Land außerhalb der EU. Weder der Zoll noch Geheimdienste hatten direkt Kontakt zu Mailbox.org. Es scheint, als ob die Strafverfolgungsbehörden nicht die einzigen sind, die ein bisschen Nachhilfe in Sachen Kommunikation benötigen.

Die meisten Anfragen betrafen Bestandsdaten wie Telefonnummer, Name, Anschrift des Inhabers sowie Informationen zum Vertrag und Tarifmerkmalen. In einigen Fällen wurde sogar versucht, alle E-Mails im Postfach des betreffenden Accounts zu beschlagnahmen. Das ist so, als würde man versuchen, alle Briefe aus jemandes Briefkasten zu stehlen. Nicht cool, Leute.

Interessanterweise wurden im Jahr 2023 keine Anfragen zu Verbindungsdaten wie IP-Adressen gestellt. Vielleicht haben die Behörden dort endlich ihre Lektion gelernt. Oder sie haben einfach vergessen, dass es so etwas wie IP-Adressen gibt. Wer weiß?

Mailbox.org hat einen standardisierten Prozess zur Bearbeitung und Beantwortung von Auskunftsersuchen der Behörden. Jede Anfrage wird vom Datenschutzbeauftragten und einem Rechtsanwalt des Unternehmens geprüft und bewertet. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit für die Behörde, ihren Antrag zu überarbeiten. Daten werden nur herausgegeben, wenn die Anfrage rechtmäßig und fehlerfrei ist. Das ist ein beruhigender Gedanke, denn Datenschutz sollte an erster Stelle stehen.

Im Juni 2019 hat Mailbox.org vorübergehend die Bearbeitung von Anfragen zur Telekommunikationsüberwachung eingestellt, da es keine rechtliche Grundlage dafür gab. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Schnittstellen zur Datenzugriffsbereitstellung für Strafverfolgungsbehörden anzubieten. Das ist eine mutige Entscheidung und zeigt, dass Mailbox.org seine Nutzer schützen will.

Es ist erfreulich zu hören, dass zumindest bei einer größeren Anzahl von Behörden das Verständnis für die neue Rechtslage vorhanden ist. Anfragen dürfen nur zusätzlich abgesichert oder per Briefpost gestellt werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Vielleicht werden unsere Beamten eines Tages sogar verstehen, wie man eine E-Mail richtig verschlüsselt. Aber bis dahin werden wir wohl weiterhin mit einigen fehlerhaften Anfragen leben müssen.

Schlagwörter: mailbox.org + Fax + E-Mail-ESB

Wie bewerten Sie den Schreibstil des Artikels?
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars
  • 27. Februar 2024