Apple dreht am Rad: Neue Bedingungen für App Stores sorgen für Aufsehen!

Apple hat mal wieder für Schlagzeilen gesorgt! Kurz vor der Umsetzung des Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union hat das Unternehmen Änderungen an seinen Bedingungen für alternative App-Store-Angebote vorgenommen. Eine besonders umstrittene Forderung wurde dabei entfernt: Die Sicherheitsleistung in Millionenhöhe für die Zahlung der Core Technology Fee von Apple. Tja, da haben die Entwickler wohl ordentlich auf den Tisch gehauen!

Aber das ist nicht die einzige Neuerung: Apple ermöglicht den Entwicklern nun auch die Rückkehr zu den vorherigen Bedingungen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Man könnte fast meinen, Apple wäre ein schlechter Ex, der seine verlorenen Liebschaften wieder zurückgewinnen will. Mit der Veröffentlichung von iOS 17.4 am Dienstagabend treten dann auch gleich umfassende Veränderungen innerhalb der EU in Kraft. Das beinhaltet die Implementierung von alternativen App-Marktplätzen sowie eine grundlegend andere Abrechnungsstruktur im App Store. Da hat Apple wohl gemerkt, dass es Zeit für eine Veränderung ist – oder zumindest so getan.

Die neuen Bedingungen, die in den Alternative Terms festgelegt sind, reduzieren die Gebühren, die an Apple gezahlt werden müssen, auf 10 bzw. 17 Prozent plus 3 Prozent Transaktionsgebühr. Klingt doch schon mal besser als die alten 15 bzw. 30 Prozent. Allerdings gibt es jetzt eine Core Technology Fee, die ab 1 Million Installationen pro Jahr zu zahlen ist. Na ja, immerhin nur 50 Cent pro Installation. Das sollte doch irgendwie zu stemmen sein, oder?

Bisher gab es nach Zustimmung zu den neuen Bedingungen keinen Weg zurück. Aber jetzt, haltet euch fest, ist das plötzlich möglich! Apple gibt an, dass Entwickler das Vertragsaddendum einmalig kündigen können, ohne den Entwicklervertrag ebenfalls kündigen zu müssen. Das klingt ja fast schon großzügig. Allerdings gibt es einen kleinen Haken: Das gilt nur, wenn man die neuen Funktionen bisher nicht genutzt hat und nur die neue, günstigere Gebühr für Apples eigenen App Store verwendet hat. Na toll, da haben wir den Salat. Wer einen alternativen App Store betrieben hat oder eine App dort hatte, kann sich von Apple verabschieden. Das Gleiche gilt für andere neue Funktionen in der EU, wie beispielsweise die Nutzung alternativer Zahlungsdienstleister oder das sogenannte Linking-Out. Da hat sich Apple wohl gedacht: „Wenn schon Änderungen, dann aber bitte nur auf unsere Art!“

Die zweite Änderung betrifft die finanziellen Anforderungen für Betreiber eines alternativen App Marketplace. Bisher mussten diese einen Letter of Credit in Höhe von einer Million Euro vorlegen. Das sollte als Sicherheit dienen, da Apple ja schließlich die Core Technology Fee von den alternativen App-Stores erheben wollte. Aber zum Glück gibt es jetzt alternative Vertragsbedingungen. Entweder der Betreiber stellt den Kreditbrief bereit oder er ist für mindestens zwei Jahre Mitglied im Entwicklerprogramm von Apple. Aber Moment mal, da gibt es noch eine Bedingung: Der Entwickler muss eine App vertreiben können, die im vorherigen Kalenderjahr allein im Gebiet der Europäischen Union mehr als eine Million Erstinstallationen hatte. Na klar, wer eine Million Installationen hat, kann bestimmt auch einen ordentlichen Kreditrahmen bekommen. Das ist ja fast so logisch wie die Frage, ob das Huhn oder das Ei zuerst da war.

Alles in allem sind das schon interessante Neuigkeiten von Apple. Ob die Änderungen wirklich zu einer faireren und offeneren App-Landschaft führen, wird sich zeigen. Aber hey, zumindest können die Entwickler jetzt zurückschlagen und ihre Apps wieder in den Schoß von Apple legen – unter bestimmten Bedingungen natürlich. Mal sehen, wie die Geschichte weitergeht. Vielleicht gibt es ja demnächst ein Wiedersehen mit dem Ex, äh, ich meine mit Apple.

Schlagwörter: Apple + Apples + App Store

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  • 6. März 2024