Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zur Versorgung von Haushalten mit Internet und Telefon

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Anbieter dazu verpflichtet, einen Haushalt mit geeigneten Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Diese Maßnahme wurde notwendig, nachdem sich ein Einwohner aus Niedersachsen bei der Regulierungsbehörde beschwert hatte. In seinem abgelegenen Wohnort war es ihm nur zu einem überhöhten Preis möglich, eine Internetverbindung herzustellen. Die Bundesnetzagentur stellte daraufhin fest, dass es zu einer Unterversorgung gekommen war und verpflichtete den Anbieter zur Behebung dieses Mangels.

Konkret legt die Bundesnetzagentur fest, dass der Anbieter dem Verbraucher einen Internetanschluss mit einer Mindestgeschwindigkeit von 10 MBit/s im Download und 1,7 MBit/s im Upload zur Verfügung stellen muss. Zudem darf die Latenz für eine unkomplizierte Signalübertragung nicht länger als 150 Millisekunden betragen. Auch der Preis für den Anschluss muss bezahlbar sein und liegt laut Schätzungen der Bundesnetzagentur bei etwa 30 Euro pro Monat.

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller bezeichnet diese Verpflichtung als Pilotverfahren, da es sich um die erste ihrer Art handelt. Die Behörde überprüft derzeit etwa 130 weitere ähnliche Beschwerden und schätzt, dass insgesamt etwa 400.000 Haushalte in Deutschland als nicht ausreichend versorgt gelten. Jeder Mensch hat das Recht auf eine adäquate Versorgung, und nun wird dieses Recht auch durchgesetzt.

Allerdings hat der betreffende Anbieter immer noch die Möglichkeit, die Entscheidung der Bundesnetzagentur vor Gericht überprüfen zu lassen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich dieser Fall weiter entwickeln wird.

Die aktuellen Mindestversorgungswerte, die im Juni 2022 festgelegt wurden, werden derzeit überprüft und könnten gegebenenfalls in Absprache mit dem Digitalministerium und dem Digitalausschuss des Bundestages angepasst werden. Es wird erwartet, dass die Mindestwerte voraussichtlich im nächsten Herbst steigen werden, wobei der Download wahrscheinlich auf mindestens 15 MBit/s angehoben wird. Seit Dezember 2021 gilt das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gemäß dem neuen Telekommunikationsgesetz.

Im August 2022 gab die Bundesnetzagentur Richtlinien bekannt, die es den Providern, die zum Angebot des erweiterten Universaldienstes verpflichtet sind, ermöglichen sollen, die Kosten für bislang nicht versorgte Verbraucher zu ermitteln. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch noch nicht klar, wie hoch die Kosten für einen Anschluss letztendlich sein dürfen.

In der aktuellen Situation hat die Bundesnetzagentur aufgrund einer Verbraucherbeschwerde alle Telekommunikationsanbieter auf dem Markt aufgefordert, innerhalb eines Monats eine Mindestversorgung anzubieten. Da kein Unternehmen freiwillig Verbesserungen vornehmen wollte, wurde ein Verfahren zur Verpflichtung eingeleitet. Die Agentur hat mehrere Unternehmen angehört, die bereits Infrastruktur in dem niedersächsischen Ort betreiben. Dabei handelte es sich sowohl um Betreiber von kabelgebundenen Netzwerken als auch um Anbieter von Internet über Mobilfunk oder Satellit. Der Rechtsanspruch gilt nicht ausdrücklich für eine spezifische Technologie.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung der Bundesnetzagentur dazu beiträgt, die Internet- und Telefondienste in Deutschland weiter zu verbessern und eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Denn in Zeiten von Homeoffice, Videokonferenzen und Streaming ist eine stabile und schnelle Internetverbindung für viele Menschen unverzichtbar geworden.

Schlagwörter: Niedersachsen + Deutschland + Klaus Müller

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  • 11. März 2024