EU-Parlament verabschiedet Verordnung für Künstliche Intelligenz (AI Act)

Das EU-Parlament hat am Mittwoch die Verordnung für Künstliche Intelligenz (AI Act) mit einer überwältigenden Mehrheit von 523 zu 46 Stimmen bei 49 Enthaltungen verabschiedet. Nach rund drei Jahren Beratung wurde die Verordnung beschlossen. Gemäß der im Dezember erzielten Einigung wird ein risikobasierter Ansatz eingeführt, der bestimmte KI-Systeme zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen verpflichtet.

Die Verordnung betrifft ausschließlich KI-Systeme von hoher Risikoeinstufung, wie beispielsweise Produkte im medizinischen Bereich oder wichtige Infrastrukturen. Für solche Systeme werden Sicherheitsanforderungen eingeführt, um Risiken zu minimieren. Darüber hinaus wird ein Verbot für KI-Anwendungen eingeführt, die die Rechte der Bürger gefährden. Dies umfasst die Kategorisierung von biometrischen Daten basierend auf sensiblen Merkmalen sowie das ungerichtete Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras.

Des Weiteren werden Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz und in Schulen, sowie auch das Social Scoring verboten. Die Möglichkeiten der vorausschauenden Polizeiarbeit werden begrenzt, aber es bestehen weiterhin Optionen für den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung durch Strafverfolgungsbehörden.

Thierry Breton, EU-Binnenmarktkommissar, verkündete stolz, dass Europa nun globale Standards für vertrauenswürdige KI setzt. Brando Benifei, einer der Berichterstatter des Parlaments und Mitglied der Sozialdemokraten, betonte, dass dies das weltweit erste verbindliche Gesetz zur Künstlichen Intelligenz sei, das darauf abzielt, Risiken zu minimieren, Chancen zu schaffen, Diskriminierung zu bekämpfen und Transparenz sicherzustellen.

Dragos Tudorache, ein liberaler Kollege von Benifei, fügte hinzu, dass die EU ihre Versprechen eingehalten habe. Er betonte jedoch auch, dass weitere Regulierungen erforderlich seien, da Künstliche Intelligenz den grundlegenden Gesellschaftsvertrag berühre, der Demokratien, Bildungssysteme, Arbeitsmärkte und sogar Kriegsführung umfasst.

Patrick Breyer von der Piratenpartei äußerte Kritik daran, dass der AI Act keine Verbote für dystopische Technologien wie flächendeckende und permanente Echtzeit-Gesichtserkennung, einschüchternde Verhaltensüberwachung im öffentlichen Raum oder unwissenschaftliche Video-Lügendetektoren vorsieht.

Ulrich Kelber, der Bundesdatenschutzbeauftragte, betrachtet die neuen Bestimmungen als eine sinnvolle Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie stärken beispielsweise den Schutz vor automatisierten Entscheidungen und erweitern ihn durch die Notwendigkeit menschlicher Überwachung. Jedoch wurde ein deutliches Verbot der biometrischen Fernerkennung im öffentlichen Raum nicht berücksichtigt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) unterstützt diese Forderung und unterstreicht, dass der AI Act eine Verbesserung darstellt, aber nicht ausreichend ist. Es bedarf weiterer Regulierungen, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Schlagwörter: AI Act + Ulrich Kelber + Europa

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  • 13. März 2024