Apple hat damit begonnen, erweiterte Informationen über Entwickler im App Store innerhalb der EU anzuzeigen. Dies deutet darauf hin, dass das Unternehmen den Anforderungen des Digital Services Act in der EU nachkommt. Zu den neuen Informationen, die nun angezeigt werden, gehören die Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Entwickler. Bei Unternehmen wird auch die D-U-N-S-Nummer (Data Universal Numbering System) genannt.
Die erweiterten Informationen sind derzeit nur in einigen Apps verfügbar und werden nach und nach ergänzt. Apple weist auch darauf hin, wenn Anbieter sich nicht als Händler identifizieren. In solchen Fällen gelten die Verbraucherrechte nicht für Verträge zwischen dem Nutzer und dem Anbieter, wie Apple im Kleingedruckten betont.
Es scheint jedoch, dass in einigen Fällen diese Informationen noch falsch oder unvollständig sind. Zum Beispiel wird der Fast-Fashion-Riese Shein nicht als Händler aufgeführt. Apple hat die Entwickler dazu aufgefordert, anzugeben, ob sie als Händler oder Gewerbetreibende tätig sind.
Gemäß dem Digital Services Act in der EU ist Apple verpflichtet, diese Informationen zu erfassen, zu überprüfen und für alle Apps, die innerhalb der EU angeboten werden, zu veröffentlichen. Darüber hinaus müssen Händler bestätigen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den gesetzlichen Vorgaben in Europa entsprechen.
Besonders bei unabhängigen Entwicklern und Hobby-App-Anbietern stellt sich die Frage, ab wann sie als Gewerbetreibende angesehen werden. Wenn die Absicht der App ist, Gewinn zu erzielen und der Anbieter umsatzsteuerpflichtig ist, sollte die Situation relativ klar sein. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Einzelpersonen, die beispielsweise Influencer-Marketing betreiben, als Gewerbetreibende betrachtet werden können, wie von der EU erläutert.
In den sozialen Medien zeigen einige Indie-Entwickler wenig Verständnis dafür, dass sie nun ihre möglicherweise private Adresse im App Store angeben sollen. Bisher hat Apple diese Angabe nicht verlangt, während es im Google Play Store offenbar schon seit langer Zeit üblich ist. Es wird von anderen Entwicklern berichtet, dass sie bereits unerwünschte Nachrichten an ihre nun öffentlich zugänglichen Adressdaten erhalten haben, die auch in der Web-Version des App Stores aufgeführt sind.
Es bleibt abzuwarten, wie Apple auf diese Bedenken reagiert und ob weitere Anpassungen an den Informationen der Entwickler vorgenommen werden. Die Transparenz und der Schutz der Nutzerdaten werden in der Debatte um die Regulierung großer Technologieunternehmen in der EU immer wichtiger.
Schlagwörter: Apple + EU + App Store
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