Betrug bei studentischen Leistungsnachweisen: Künstliche Intelligenz als Ghostwriter vor Gericht!

Betrug bei studentischen Leistungsnachweisen ist ein bekanntes Problem, das sich durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) noch weiter verschärft hat. Besonders beliebt ist dabei die Verwendung von ChatGPT als Ghostwriter, vor allem bei Bewerbungsessays für Universitäten. Doch wie ein aktueller Fall am Verwaltungsgericht München gezeigt hat, kann diese Praxis auch vor Gericht Konsequenzen haben.

In diesem Fall wurde ein Student vom Bewerbungsverfahren für einen Masterstudiengang an der Technischen Universität München ausgeschlossen, nachdem die Erkennungssoftware und zwei überprüfende Professoren festgestellt hatten, dass sein englischsprachiger Essay höchstwahrscheinlich von ChatGPT verfasst wurde. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist mittlerweile bindend und verdeutlicht, dass betrügerische Versuche mit KI-Unterstützung nicht ungestraft bleiben.

Immer mehr Bildungseinrichtungen stehen vor der Herausforderung, solche betrügerischen Versuche aufzudecken. Plagiatfindungssoftware, wie sie im Münchner Fall verwendet wurde, liefert zwar Indizien, aber letztendlich müssen Fachleute diese weiter überprüfen. Es steht außer Frage, dass der Kampf gegen den Betrug in Zukunft schwieriger werden wird. Daher besteht ein dringender Bedarf an neuen, gerechten Konzepten.

Die Hochschulen in Thüringen haben erkannt, dass ein neuer Ansatz im Umgang mit Technologie erforderlich ist und arbeiten derzeit an einer Richtlinie dafür. In vielen Fachbereichen müssen sich Studierende auf andere Prüfungsformen einstellen. Steffen Teichert, der Präsident der Ernst-Abbe-Hochschule Jena und stellvertretender Vorsitzender der Landespräsidentenkonferenz sowie Mitglied im Verbandsrat des Deutschen Studierendenwerks, betont, dass die mündliche Prüfung wieder eine bedeutendere Rolle spielen müsse. Es ist jedoch der falsche Ansatz, Programme wie ChatGPT zu verbieten.

Der Ansatz der Thüringer, die sich rasch entwickelnde Technologie positiv einzubeziehen und sie aus dem Kontext des Schummelns bei Prüfungen herauszuholen, erscheint auch anderswo attraktiv. Es gibt bereits spezialisierte Anbieter von Softwareplattformen, die den fairen Einsatz von Künstlicher Intelligenz ermöglichen. Diese Plattformen integrieren ChatGPT in akademische Arbeitsabläufe und dokumentieren den Gebrauch des Large Language Models detailliert.

Es bleibt abzuwarten, ob dieser Ansatz zu einer nachhaltigen Lösung führen kann und ob sich andere Bildungseinrichtungen diesem Beispiel anschließen werden. Der Kampf gegen den Betrug bei studentischen Leistungsnachweisen wird sicherlich eine Herausforderung bleiben, aber die Nutzung von KI-Technologie kann auch positive Effekte haben, wenn sie verantwortungsvoll eingesetzt wird. Es liegt nun an den Hochschulen und Bildungseinrichtungen, angemessene Richtlinien und Strategien zu entwickeln, um den fairen und ethischen Einsatz von KI-Unterstützung sicherzustellen.

Schlagwörter: ChatGPT + München + VG

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  • 7. April 2024