Hessische Regierung plant Speicherung von IP-Adressen ohne Verdacht

Die hessische Regierungskoalition plant die Einführung einer neuen Maßnahme zur Speicherung von IP-Adressen ohne konkreten Verdacht. Am Freitag wurde diese Initiative von Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz vorgestellt. Demnach sollen Internetprovider die IP-Adressen für einen Zeitraum von einem Monat aufbewahren, auch ohne konkreten Anlass. Die Maßnahme soll insbesondere zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus dienen, jedoch soll eine Speicherung auch bei minderschweren Straftaten möglich sein.

Die Bundesregierung hat grundsätzlich einem Quick-Freeze-Ansatz zugestimmt, bei dem Verbindungs- und Standortdaten nur im Verdachtsfall eingefroren werden. Die hessische Innenministerin Nancy Faeser (SPD) setzt sich jedoch weiterhin vehement dafür ein, IP-Adressen als Vorrat zu speichern.

Ministerpräsident Rhein betonte vor allem den Schutz von Kindern im Internet als Grund für die geplante Maßnahme. Eine effektive Strafverfolgung von Kinderpornografie und Hate Speech sei oft nicht möglich, wenn IP-Adressdaten nicht gespeichert werden. Justizminister Heinz fügte hinzu, dass der Speicherzeitraum von einem Monat berücksichtigt, dass die IP-Adresse einer Internetverbindung, die für eine Straftat genutzt wurde, oft der einzige Anhaltspunkt zur Identifizierung des Täters ist.

Das hessische Justizministerium betont, dass es darum geht, den Inhaber des Anschlusses zu identifizieren, der mit der mitgeteilten IP-Adresse verknüpft ist. Anschließend sollen ausschließlich die entsprechenden Personendaten an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass es einen Unterschied zwischen der Herausgabe aller gespeicherter IP-Adressen und dem nur punktuellen internen Zugriff der Provider gibt.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass das generelle und undifferenzierte Aufbewahren von IP-Adressen zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Kriminalität für einen begrenzten Zeitraum zulässig sein kann. Das Justizministerium in Hessen betrachtet den Zeitraum von einem Monat als Ergebnis einer umfassenden Abwägung, bei der die Vorgaben des EuGH berücksichtigt wurden.

Der netzpolitische Verein D64, der der SPD nahesteht, argumentiert hingegen, dass viele Internet-Straftaten kontenbasiert stattfinden und eine vorbeugende Speicherung daher nicht erforderlich sei. Eine Identifizierung könne durch eine gerichtliche Anordnung erfolgen, bei der die IP-Adresse bei der nächsten Anmeldung herausgefiltert werde.

Schlagwörter: Christian Heinz + Hessen + Boris Rhein

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  • 20. April 2024