Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat eine grandiose Idee, um uns allen das Leben zu erleichtern: Er möchte die lästige Pflicht zur Vorlage von eigenhändig unterschriebenen Papierurkunden im privaten Rechtsverkehr reduzieren. Endlich! Denn mal ehrlich, wer hat schon Zeit und Lust, ständig mit einem Stift bewaffnet herumzulaufen?
Der Vorschlag des Ministeriums, der mir exklusiv von der Deutschen Presse-Agentur zugespielt wurde (ich habe meine Quellen, Leute), sieht vor, dass die elektronische Form zukünftig die bevorzugte Form sein soll. Schriftliche Dokumente sollen nur noch dann verlangt werden, wenn europäische oder internationale Regelungen es vorschreiben. Klingt vernünftig, oder?
Momentan ist es beispielsweise notwendig, eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich einzureichen, um sie wirksam zu machen. Da kann man ja fast verstehen, dass manche Leute lieber zur Arbeit gehen, als sich mit diesem Papierkram herumzuschlagen. Aber dank Buschmanns Vorschlag soll das bald der Vergangenheit angehören. In Zukunft reicht eine elektronische Kündigung aus, um den Job loszuwerden. Kein lästiges Drucken, Unterschreiben und Abschicken mehr. Einfach ein paar Klicks und der Chef bekommt das Ganze direkt auf seinem Bildschirm serviert. Klingt nach einer win-win-Situation, oder?
Aber nicht nur im Arbeitsrecht soll die elektronische Form zum Standard werden. Auch bei Gewerbemiet- und Pachtverträgen ist sie auf dem Vormarsch. Statt mit schweren Mappen voller Verträge herumzuschleppen, können wir sie bald einfach auf dem Smartphone speichern und bei Bedarf per E-Mail oder Messenger verschicken. Natürlich kann der Vermieter immer noch darauf bestehen, dass wir das Original vorlegen. Aber hey, wenigstens können wir dann schon mal eine Kopie verschicken und uns den Rest sparen.
Und wisst ihr, was das Beste an der ganzen Sache ist? Diese Änderungen sollen auch die Einhaltung von Fristen im Rechtsverkehr erleichtern. Stellt euch vor, ihr könnt eure Kündigung für die Wohnung einfach per E-Mail verschicken, anstatt sie persönlich abzugeben oder per Post zu schicken. Das spart Zeit, Nerven und vielleicht sogar den einen oder anderen Streit mit dem Vermieter. Klingt nach einem echten Fortschritt, oder?
Natürlich gibt es auch ein paar Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit die elektronische Form akzeptiert wird. Aber hey, das ist doch nur fair. Schließlich wollen wir doch sicherstellen, dass wir nicht einfach irgendwelche Fake-Dokumente verschicken können. Also Jungs und Mädels, lasst uns das Smartphone zücken und die Ära der Papierurkunden hinter uns lassen!
Schlagwörter: Gesetzesänderung + Elektronische Form + Fristeneinhaltung
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