Rechtlicher Rahmen für Big Data und KI mangelhaft – Lösungen gefordert!

Mangelnde Rechtssicherheit für den Einsatz von Big Data und Künstlicher Intelligenz? Klingt nach einer spannenden Angelegenheit! Eine Studie des Nationalen Forschungszentrums für angewandte Cybersicherheit ATHENE hat genau das unter die Lupe genommen und festgestellt, dass der derzeitige rechtliche Rahmen nicht ausreichend ist, um diese Anwendungen gewinnbringend zu nutzen, ohne dabei Datenschutz und IT-Sicherheit zu gefährden. Und das ist ja wohl das Letzte, was wir wollen, oder?

Ein spezieller Knackpunkt ist die Anonymisierung von personenbezogenen Daten. Da gibt es wohl noch Nachholbedarf. Aber zum Glück hat ATHENE eine juristische Studie veröffentlicht, die sich genau mit dieser Fragestellung auseinandersetzt. Die Studie mit dem fancy Titel “Systematic Privacy in real-life Data Processing Systems” hat die geltenden Bestimmungen im Bereich Datenschutz, IT-Sicherheitsrecht und Urheberrecht in Bezug auf Big Data analysiert. Und sie hat sogar den Entwurf einer EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI-VO-E) miteinbezogen. Da haben sich wohl ein paar schlaue Köpfe richtig ins Zeug gelegt!

Das Fazit der Studie ist ernüchternd: Der derzeitige rechtliche Rahmen reicht einfach nicht aus, um Big Data sicher zu verarbeiten. Das verunsichert nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Unternehmen. Das ist ja wie ein Tanz auf dem Drahtseil ohne Sicherheitsnetz! Die Verfasserinnen und Verfasser der Studie setzen sich daher für die Entwicklung eines umfassenden rechtlich-technischen Rahmens ein und haben konkrete Lösungsvorschläge sowie Hilfestellungen für die Umsetzung erarbeitet. Das ist doch mal ein erster Schritt in die richtige Richtung!

Aber warum ist das überhaupt so wichtig? Nun, durch die Digitalisierung entstehen ja immer mehr digitale Datensätze in allen möglichen Formaten und aus unterschiedlichen Quellen (Big Data halt). Die Verarbeitung dieser Daten bietet sowohl Chancen als auch Risiken. Auf der einen Seite können wir damit zum Beispiel im Katastrophenschutz Handydaten nutzen, um Personen schneller zu finden und zu evakuieren. Oder in Schulen können wir die Stärken und Schwächen einzelner Schülerinnen und Schüler erfassen, um maßgeschneiderte Lernprogramme zu entwickeln. Und sogar arbeitslose Personen können in Ländern wie Österreich und Polen mithilfe von Big Data Beschäftigungsmöglichkeiten berechnet und kategorisiert werden. Das ist doch echt cool!

Aber auf der anderen Seite gibt es natürlich auch rechtliche Fragen, die geklärt werden müssen. Zum Beispiel, ob wir beliebige Daten aus dem Internet für KI-Anwendungen nutzen dürfen und welche Schutzrechte dabei gelten. Oder wem eigentlich die Ergebnisse der Datenverarbeitung gehören, wenn die Ausgangsdaten rechtmäßig erlangt wurden. Und wer ist überhaupt verantwortlich für die erzielten Ergebnisse? Da kommen wir ins Grübeln, oder?

Die vorliegende Studie nimmt sich genau diesen Fragen an und untersucht, wie das geltende Recht, insbesondere das Urheberrecht, Datenschutzrecht und IT-Sicherheitsrecht, diese Fragen beantwortet. Dabei wird auch die geplante KI-Verordnung der Europäischen Union (KI-VO-E) unter die Lupe genommen. Aber hey, es gibt noch viele Herausforderungen für KI-Betreiber, um sichere vertragliche Regelungen für die Datenverarbeitung zu finden, ohne dabei den eigenen Handlungsspielraum zu stark einzuschränken. Das ist wirklich keine leichte Aufgabe!

Ein weiteres Problem ist die Frage, wann Daten eigentlich als anonym gelten. Das geltende Recht gibt da keine eindeutige Antwort, was zu Unsicherheiten führt. Eine mögliche Lösung wäre es, den Grad der Anonymisierung einheitlich festzulegen und einen Schwellenwert zu definieren, der für eine rechtmäßige Nutzung erforderlich ist. Klingt nach einem guten Plan, oder?

Insgesamt ist der bestehende rechtliche Rahmen für Big Data noch ziemlich lückenhaft und lässt viele Fragen unbeantwortet. Die Studie zeigt, dass hier ein umfassender Ansatz nötig ist, der verschiedene Rechtsbereiche miteinbezieht. Wir wollen schließlich einerseits die Bürgerinnen und Bürger schützen, aber andererseits auch Unternehmen und Herstellern Rechtssicherheit bieten. Es geht darum, neue Technologien zu nutzen, ohne dabei den Datenschutz und die IT-Sicherheit zu vernachlässigen. Ganz schön knifflig, oder?

Die Studie wurde im Rahmen des ATHENE-Projekts “Systematic Privacy in real-life Data Processing Systems” erstellt. Die Forscherinnen und Forscher werden weiterhin an den aufgeworfenen Fragen forschen und konkrete Vorschläge erarbeiten, um die rechtssichere Nutzung der Vorteile von Big Data und Künstlicher Intelligenz zu ermöglichen, ohne dabei die Rechte und Freiheiten betroffener Personen zu verletzen. Das klingt nach einem ambitionierten Ziel, aber ich bin zuversichtlich, dass sie es schaffen werden!

Wer sich für die komplette Studie interessiert, kann sie kostenlos herunterladen. Also, ran an die Daten und auf zu neuen Erkenntnissen!

Schlagwörter: Big Data + Künstliche Intelligenz KI + Rechtssicherheit

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  • 20. November 2023